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 ErbrechtFragen bei Testament und Erbvertrag
Bei der konkreten Ausgestaltung eines Testaments oder Erbvertrags und später beim Eintritt eines Erbfalls ist eine Fülle von Fragen zu klären, die häufig aber erst zu einem verspäteten Zeitpunkt in das Bewusstsein von Betroffenen rücken. Die folgende Liste ist bei weitem nicht vollständig, verdeutlicht aber die Notwendigkeit einer frühzeitigen Vergewisserung, alles Erdenkliche getan und alle Eventualitäten berücksichtigt zu haben. Dies gilt für Erblasser wie Erben, Erbgemeinschaften, aber auch für potentiell Benachteiligte (wie etwa Enterbte, um das Pflichtteil gebrachte Berechtigte, Gläubiger des Erblassers).
- Existiert ein gültiges Testament und/oder ein gültiger Erbvertrag?
- Was kann in einem Testament oder Erbvertrag überhaupt geregelt werden, was nicht?
- Gibt es Widersprüche zwischen Testament und Erbvertrag?
- Welche Möglichkeiten bestehen zur Erklärung eines Erbverzichts?
- Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Annahme eines Erbes erfolgen?
- Wie und unter welchen Voraussetzungen kann ein Testament angefochten werden?
- Welche Fristen kommen generell bei Eintritt eines Erbfalls in Betracht?
- Welche Haftung gehen die Erben ein?
- Welche Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung stehen Erben offen?
- Gibt es Passagen im Testament, die darauf zielen, das Pflichtteil eines in der Gesetzlichen Erbfolge Berechtigten auszuhebeln?
- Existiert nur ein Alleinerbe oder werden mehrere Personen (Erbengemeinschaft) begünstigt ? Welche Rechtsfolgen haben diese beiden Alternativen hinsichtlich Verwaltung, Aufteilung und Verfügbarkeit der Erbmasse?
- Wie bemisst sich die anfallende Erbschaftstuer bzw. Schenkungsteuer?
- Wie stellen sich Schenkungen zu Lebzeiten nach Eintritt des Erbfalls dar?
- In welcher Form werden Interessen von Gläubigern des Erblassers berücksichtigt und wie können diese begrenzt werden?
- Wer soll das Testament vollstrecken? Ist hierfür seitens des Erblassers Vorkehrung getroffen worden?
Man kann sehen, dass sich hier Konflikte recht rasch in der Praxis einstellen können.
>>>Rechtsfolgen für Erben
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