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 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Am 1. Juli 2004 ist eine neue Gebührenregelung für Rechtsanwälte in Kraft getreten, das sogenannte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es wurde damit zum Nachfolger der vormaligen Bundesrechtsanwaltgebührenordnung (BRAGO). Sie gehört zum Regelungskanon für Rechtsanwälte in Deutschland, wozu u.a. noch die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung der Rechtsanwälte, die Fachanwaltsordnung und die Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln) zählen.
Ein wichtiger Hebel des Gesetzes ist die Neustrukturierung der Gebührensätze, wobei
das Interesse der Anwälte an außergerichtlichen Tätigkeiten und Einigungsbemühungen
gefördert werden soll, um die Prozesslawine an deutschen Gerichten zu stoppen
Damit soll ein Anreiz für die Anwälte und nicht zuletzt die beteiligten Parteien geschaffen
werden, sich außergerichtlich zu einigen und unberücksichtigte finanzielle und psychische
Folgekosten durch jahrelange juristische Auseinandersetzungen erheblich zu reduzieren.
Kritik wird laut an den erhöhten Kosten, sofern es sich z.B. um Streitigkeiten im Bereich von Abmahnungen handelt, die auf die abgemahnten Parteien zukünftig zukommen können. Da die neue Regelung den Aufwand, den ein Rechtsanwalt in einem Streitfall für notwendig erachtet, stärker berücksichtigt, kann es auch sein, dass Mandanten mit einem nicht spezialisierten Rechtsanwalt auf unerwartete Kostensteigerungen treffen. Deswegen ist eine genaue Auswahl bei der Mandatserteilung, etwa in Fragen des Erb- und Unterhaltsrechts mehr denn je von Bedeutung.
Im Bereich Ehe- und Familienrecht begünstigt übrigens das neue Gesetz konstruktive Ansätze und Lösungen (siehe Mediation), was bei Wahl eines in diesem Bereich kompetenten Anwalts u.U. auch zu erheblichen Kosteneinsparungen auf Mandantenseite führen kann.
Der genaue Inhalt des neuen Gesetzes kann u.a. auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen und heruntergeladen werden.
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