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![]() ErbrechtDas Erbrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch die Vermögensrechte und Vermögenspflichten aus Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person übergeht. Das Erbrecht wird durch Grundgesetz (GG Art.14) garantiert und im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Darüber hinaus kommen zahlreiche Regelungen u.a. handelsrechtlicher und bürgerlich-rechtlicher Natur hinzu. Jedem steht die Testierfreiheit zu, also das Recht auf Vererbung durch ein Testament oder Erbvertrag. Wird dieses nicht genutzt, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Eine besondere Form der letztwilligen Verfügung besteht in der Institution des Vermächtnisses. Das Vermächtnis besteht in der Zuwendung eines Vermögensvorteils aus dem Nachlass an den Vermächtnisnehmer. Dabei wird der Vermächtnisnehmer nicht - wie der Erbe - Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, hat aber einen Anspruch auf Verschaffung der im Vermächtnis ihm zugedachten Gegenstände oder Leistungen gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft. |
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Im Glossar der Anwaltskanzlei finden Sie Erklärungen wichtiger Begriffe aus dem Alltag des Rechtanwalts, z.B.: Adoption - Düsseldorfer Tabelle - Erbe - Erbschaft - Ehevertrag - Erbrecht - Erbvertrag - Familienrecht - Gütergemeinschaft - Mediation - Nachlass - Pflichtteil - Scheidung - Schenkung - Sorgerecht - Testament - Unterhalt - weitere Begriffe finden Sie hier...
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