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![]() Güterrecht, ehelichesEheliches Güterrecht bezeichnet alle gesetzlichen Regelungen, welche die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten untereinander aber auch gegenüber Dritten regeln. Gesetzlich geregelt ist das eheliche Güterrecht in den §§ 1363 ff. BGB. Fragen, die das Güterrecht regelt, betreffen u.a. Fragen des Unterhalts, der Haftung und der Eigentumsverteilung. Grundsätzlich kennt das Güterrecht drei Formen des Güterstands. Ausgegangen wird von der Zugewinngemeinschaft, bei der lediglich der in der Ehe erzielte Zugewinn gemeinsames Vermögen wird, die aber durch eine davon abweichende vertraglich festzulegende Regelung einer Gütertrennung (die Vermögen werden separiert) oder einer Gütergemeinschaft (nahezu alle Vermögensgegenstände werden gemeinsames Gesamtgut) abgelöst werden kann. << Gütergemeinschaft - Güterrecht, eheliches - Gütertrennung>> |
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Im Glossar der Anwaltskanzlei finden Sie Erklärungen wichtiger Begriffe aus dem Alltag des Rechtanwalts, z.B.: Adoption - Düsseldorfer Tabelle - Erbe - Erbschaft - Ehevertrag - Erbrecht - Erbvertrag - Familienrecht - Gütergemeinschaft - Mediation - Nachlass - Pflichtteil - Scheidung - Schenkung - Sorgerecht - Testament - Unterhalt - weitere Begriffe finden Sie hier...
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