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![]() GütertrennungDie Gütertrennung ist eine vertraglich festzulegende und notariell zu beurkundende Modifikation des gesetzlichen Güterstands, bei der die Vermögen von Frau und Mann sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung sowohl eigentumsrechtlich als auch haftungsrechtlich völlig getrennt bleiben. Die prinzipiell gesetzlich vorgesehene Form der Zugewinngemeinschaft wird dadurch außer Kraft gesetzt. Beide Ehegatten verfügen also über ihr eigenes Vermögen und können im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft, erst recht aber im Gegensatz zur Gütergemeinschaft alleine verwalten und ohne Zustimmung des anderen Ehegatten darüber verfügen. Bei der Gütergemeinschaft findet hingegen eine fast vollständige Verschmelzung der Einzelvermögen der Ehepartner statt. << Güterrecht - Gütertrennung - Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft>> |
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Im Glossar der Anwaltskanzlei finden Sie Erklärungen wichtiger Begriffe aus dem Alltag des Rechtanwalts, z.B.: Adoption - Düsseldorfer Tabelle - Erbe - Erbschaft - Ehevertrag - Erbrecht - Erbvertrag - Familienrecht - Gütergemeinschaft - Mediation - Nachlass - Pflichtteil - Scheidung - Schenkung - Sorgerecht - Testament - Unterhalt - weitere Begriffe finden Sie hier...
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