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![]() UnterhaltUnterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt wird zumeist in Form periodischer Geldzahlungen geleistet. Geregelt werden die verschiedenen Unterhaltsverpflichtungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für Unterhaltszahlungen können verschiedenen Unterhaltsgründe maßgeblich sein. Insofern unterscheidet man den Bereich Unterhalt nach Familienunterhalt, Unterhalt für Eltern und sonstiger Verwandten (in gerader Linie), Ehegattenunterhalt während der Ehe, bei Zusammen- oder Getrenntleben, Unterhalt für Mütter oder Väter von nichtehelichen Kindern. Eine weitere Unterscheidung erfolgt nach der Art des Unterhalts zwischen Barunterhalt (Zahlung von Geldbeträgen), Betreuungsunterhalt (Pflege und Erziehung von Minderjährigen), Naturalunterhalt (z.B. Telefon, Heizkostenübernahme, Bereitstellung einer Wohnung, Kleidung, Zeitungsabonnements, Bücher) Unterhaltsberechtigung setzt Bedürftigkeit voraus. Voraussetzung ist immer, dass der Unterhaltsgläubiger bedürftig und der Unterhaltsschuldner leistungsfähig ist. Die Unterhalt beanspruchende Person muss außer Stande sein, ihren Bedarf durch eigene Einkünfte zu decken. Eine Unterhaltsverpflichtung besteht nur, soweit die in Anspruch genommene Person in der Lage ist, den Unterhalt ohne Gefährdung ihres eigenen Bedarfs zu bezahlen. << Testamentsvollstreckung - Unterhalt - Unterhaltsrecht>> |
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Im Glossar der Anwaltskanzlei finden Sie Erklärungen wichtiger Begriffe aus dem Alltag des Rechtanwalts, z.B.: Adoption - Düsseldorfer Tabelle - Erbe - Erbschaft - Ehevertrag - Erbrecht - Erbvertrag - Familienrecht - Gütergemeinschaft - Mediation - Nachlass - Pflichtteil - Scheidung - Schenkung - Sorgerecht - Testament - Unterhalt - weitere Begriffe finden Sie hier...
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