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![]() ZugewinnausgleichEin Zugewinnausgleich zwischen den Vermögen von Ehepartnern wird in zwei Fällen notwendig: bei Tod eines Ehepartners oder aufgrund einer Scheidung. Bei Tod eines Ehegatten wird in der Regel der gesetzliche Erbteil des überlebenden Partners um ein Viertel erhöht, unabhängig davon, ob tatsächlich Vermögenszuwächse in der Ehezeit zu verzeichnen waren. Beim Zugewinnausgleich nach Scheidung werden die Vermögenszuwächse der Ehepartner berechnet und dann saldiert. Die Vermögenszuwächse berechnen sich aus der jeweiligen Differenz von Anfangsvermögen (zum Zeitpunkt der Eheschließung)- und Endvermögen (Zeitpunkt Beginn des Scheidungsverfahrens). Der Ehepartner mit dem geringeren Vermögenszuwachs erhält die Hälfte der Differenz als Ausgleich zuerkannt. Schenkungen der Ehepartner während der Ehe erfahren keine Anrechnung auf den Zugewinnausgleich. << Zugewinn - Zugewinnausgleich - Zugewinngemeinschaft>> |
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Im Glossar der Anwaltskanzlei finden Sie Erklärungen wichtiger Begriffe aus dem Alltag des Rechtanwalts, z.B.: Adoption - Düsseldorfer Tabelle - Erbe - Erbschaft - Ehevertrag - Erbrecht - Erbvertrag - Familienrecht - Gütergemeinschaft - Mediation - Nachlass - Pflichtteil - Scheidung - Schenkung - Sorgerecht - Testament - Unterhalt - weitere Begriffe finden Sie hier...
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