Anwaltskanzlei Dr. Eberhard Gloning    

Familienrecht     
Erbrecht     
Mediation     
     
Maximilianstr.21    
80539 München (Bayern)    

Tel.: 089-2421020    



            Willkommen
              Startseite der Anwaltskanzlei Dr. Eberhard Gloning

            Rechtsanwalt Dr. Gloning, München
               Interview
               Beruf Rechtsanwalt - meine Philosophie

            Artikel von Rechtsanwalt Dr. Gloning
               Wirksamkeit von notariellen Eheverträgen
               Mediation-Ein neuer Weg zur Konfliktlösung
               Wie mache ich ein Testament oder einen Erbvertrag?
               Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung
               Kuckucks-Kinder
               Neues Gewaltschutzgesetz in Kraft
               Mehr Geld nach Scheidung-wenn die Ehefrau arbeitet

            Familienrecht
               Zu Scheidung, Unterhalt und Ehevertrag

            Erbrecht
               Zu Testament, Nachlass und Erbvertrag

            Juristische Begriffe
               Erklärungen zu Familienrecht, Erbrecht, Mediation
              >>>Zugewinnausgleich

            Anwälte der Kanzlei Dr. Gloning, München
               Rechtsanwalt Dr. Gloning
               (Fachanwalt für Familienrecht)

            Infos zur Anwaltskanzlei
               Impressum der Anwaltskanzlei und Haftungsausschluss
               Weg zur Anwaltskanzlei in München
               Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Gloning
               Rechte an Bild und Text

            Rechtsinformationen im Internet
               Lexika
               Gesetzestexte, Rechtsquellen
               Gerichte, Ministerien
               Kammern, Anwaltvereine




Erklärung des Begriffs Zugewinnausgleich. Glossar für Familienrecht und Erbrecht. Rechtsanwalt Dr. Eberhard Gloning, München (Bayern)

Zugewinnausgleich

Ein Zugewinnausgleich zwischen den Vermögen von Ehepartnern wird in zwei Fällen notwendig: bei Tod eines Ehepartners oder aufgrund einer Scheidung.

Bei Tod eines Ehegatten wird in der Regel der gesetzliche Erbteil des überlebenden Partners um ein Viertel erhöht, unabhängig davon, ob tatsächlich Vermögenszuwächse in der Ehezeit zu verzeichnen waren.

Beim Zugewinnausgleich nach Scheidung werden die Vermögenszuwächse der Ehepartner berechnet und dann saldiert. Die Vermögenszuwächse berechnen sich aus der jeweiligen Differenz von Anfangsvermögen (zum Zeitpunkt der Eheschließung)- und Endvermögen (Zeitpunkt Beginn des Scheidungsverfahrens). Der Ehepartner mit dem geringeren Vermögenszuwachs erhält die Hälfte der Differenz als Ausgleich zuerkannt.

Schenkungen der Ehepartner während der Ehe erfahren keine Anrechnung auf den Zugewinnausgleich.


<< Zugewinn    -   Zugewinnausgleich   -   Zugewinngemeinschaft>>


Im Glossar der Anwaltskanzlei finden Sie Erklärungen wichtiger Begriffe aus dem Alltag des Rechtanwalts, z.B.: Adoption - Düsseldorfer Tabelle - Erbe - Erbschaft - Ehevertrag - Erbrecht - Erbvertrag - Familienrecht - Gütergemeinschaft - Mediation - Nachlass - Pflichtteil - Scheidung - Schenkung - Sorgerecht - Testament - Unterhalt - weitere Begriffe finden Sie hier...